Rechtsprechung
BVerwG, 19.06.1978 - VI B 60.77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage - Einordnung von Leistungen der Krankenkasse als Sachleistungssurrogat im Sinne des § 3 Abs. 3 Verordnung über die Gewährung von Beihilfen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 08.03.1977 - 3 K 656/75
- OVG Saarland, 05.09.1977 - III R 47/77
- BVerwG, 19.06.1978 - VI B 60.77
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 18.12.1974 - VI C 46.72
Umfang der Rechte einer Krankenversicherung
Auszug aus BVerwG, 19.06.1978 - 6 B 60.77
In seinem Urteil vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 46.72 - (Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 17 - ZBR 1975, 150) hat der beschließende Senat festgestellt, daß ein Sachleistungssurrogat im Sinne der Nr. 3 Abs. 3 Satz 2 BhV (die § 3 Abs. 3 BhVO entspricht) anzunehmen ist, wenn die Krankenkasse in Fällen, in denen ein von ihr als sachleistungsberechtigt behandeltes Mitglied anstelle der Sachleistung (Behandlung auf Krankenschein) ärztliche.Dem liegt - wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (vgl. Urteile des beschließenden Senats von 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 46.72 - [a.a.O.] und vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 6 C 187.73 - [BVerwGE 51, 193, 199 [BVerwG 20.10.1976 - VI C 187/73]]) - der Rechtsgedanke zugrunde, daß die Beihilfe ihrem Wesen nach eine Hilfeleistung ist, die - neben der zumutbaren Eigenbelastung des Beamten - nur ergänzend einzugreifen hat, um in einem durch die Fürsorgepflicht gebotenen Maß die wirtschaftliche Lage des Beamten durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zu erleichtern.
- BVerwG, 08.01.1976 - 2 B 43.75
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.06.1978 - 6 B 60.77
Weiter ist durch den Beschluß des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 1976 - BVerwG 2 B 43.75 - geklärt, daß eine solche Geldleistung den die Beihilfefälligkeit der Aufwendungen des Beamten ausschließenden Charakter eines Sachleistungssurrogats grundsätzlich auch dann besitzt, wenn sie die Aufwendungen des Beamten nicht in vollem Umfang deckt, weil diese höher liegen als der Betrag, den die Krankenkasse als vertragsmäßige Sachleistung aufzubringen hat.Aus dieser Sicht kann es keinen rechtlich bedeutsamen Unterschied ausmachen, ob die Deckungslücke bei Aufwendungen für Arzneimittel (so in dem durch Beschluß vom 8. Januar 1976 - BVerwG 2 B 43.75 - entschiedenen Fall) oder für die Inanspruchnahme eines Arztes (Zahnarztes) auftritt.
- BVerwG, 10.03.1978 - 6 B 43.78
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anwendung auslaufenden Rechts - …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1978 - 6 B 60.77
Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht schon dann gegeben, wenn eine Sache in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall hinaus von Interesse ist (vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG 5 B 5.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 1] und zuletzt vom 10. März 1978 - BVerwG 6 B 43.78 -).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1978 - 6 B 60.77
Das erfordert außer der Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, auch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigt (BVerwGE 13, 90; ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 20.10.1976 - VI C 187.73
Erhebliche Einkünfte - Wirtschaftliche Selbständigkeit - Beihilfeberechtigter …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1978 - 6 B 60.77
Dem liegt - wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (…vgl. Urteile des beschließenden Senats von 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 46.72 - [a.a.O.] und vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 6 C 187.73 - [BVerwGE 51, 193, 199 [BVerwG 20.10.1976 - VI C 187/73]]) - der Rechtsgedanke zugrunde, daß die Beihilfe ihrem Wesen nach eine Hilfeleistung ist, die - neben der zumutbaren Eigenbelastung des Beamten - nur ergänzend einzugreifen hat, um in einem durch die Fürsorgepflicht gebotenen Maß die wirtschaftliche Lage des Beamten durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zu erleichtern. - BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60
Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1978 - 6 B 60.77
Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht schon dann gegeben, wenn eine Sache in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall hinaus von Interesse ist (vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG 5 B 5.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 1] und zuletzt vom 10. März 1978 - BVerwG 6 B 43.78 -).